Gewerbegrundstück - auf einer Gesamtfläche von 16.175 m2, darf ein Objekt mit 7.836 m2 Bruttogeschossfläche und 7.522 m2 netto gebaut werden. Nach dem örtlichen Raumordnungsgesetz dürfen im 1. Stock zusätzliche Räume errichtet werden.
Geschäftsteil / Büros - auf einer Gesamtfläche von 3.203 m2. Der Bau eines 11-stöckigen oberirdischen Gebäudes (Erdgeschoss + 10 Stockwerke) mit einer Gesamtbruttofläche von 12.352 m2 ist zulässig. Der unterirdische Bereich ermöglicht den Bau einer zwei- oder dreistöckigen Garage unterirdisch, die für Parkplätze und technische Räume vorgesehen ist.